Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert die Reichweite der Veröffentlichungspflicht des Wohnungseigentumsverwalters bezüglich Umlaufbeschlüssen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 WEG
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Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert die Reichweite der Veröffentlichungspflicht des Wohnungseigentumsverwalters bezüglich Umlaufbeschlüssen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 WEG
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