vorheriges Dokument
nächstes Dokument

LS 65 Anfechtungsfristen bei Beschlüssen der ordentlichen bzw außerordentlichen Verwaltung

Wohn- und MietrechtDr. Christian Praderimmolex-LS 2007/65immolex-LS 2007, 260 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Sofern eine Verwaltungsmaßnahme den Bestand eines Mehrheitsbeschlusses indiziert, ist eine Anfechtung nach Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist aus Gründen des § 24 Abs 6 WEG nicht mehr zulässig. Die Anführung eines Anfechtungsgrundes iSd § 29 WEG hat keine Prolongierung der Anfechtungsfrist zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 WEG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!