Zusammenfassung: Ein formeller Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegt im Fall der nicht erfolgten Berücksichtigung eines vertraglich festgelegten Einstimmigkeitserfordernisses der Prüfung und allfälligen Aufhebung im Außerstreitverfahren, wobei die einmonatige Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG zu beachten ist.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 WEG; § 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002