Zusammenfassung: Ein Gewährleistungsausschluss ist sowohl bei Neu- wie auch Altbauten unzulässig.
Rechtsgrundlagen: § 38 WEG
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Zusammenfassung: Ein Gewährleistungsausschluss ist sowohl bei Neu- wie auch Altbauten unzulässig.
Rechtsgrundlagen: § 38 WEG
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