§ 1109 ABGB; § 1111 ABGB
Der Schadenersatzanspruch des Vermieters nach § 1111 ABGB setzt nicht voraus, dass dieser aufgetretene Mängel am rückgestellten Bestandsobjekt ausdrücklich rügt.
OGH, 15.02.2006, 3 Ob 286/05p
§ 1109 ABGB; § 1111 ABGB
Der Schadenersatzanspruch des Vermieters nach § 1111 ABGB setzt nicht voraus, dass dieser aufgetretene Mängel am rückgestellten Bestandsobjekt ausdrücklich rügt.
OGH, 15.02.2006, 3 Ob 286/05p