§ 1118 ABGB
Die Räumungsklage bildet eine Ersatzform für die Beendigungserklärung und für die Einmahnung nach § 1118 Fall 2 ABGB und kann daher auch eingebracht werden, wenn im Mietvertrag eine schriftliche, außergerichtliche Mahnung als Auflösungsvoraussetzung festgelegt wurde.
OGH, 24.01.2006, 5 Ob 252/05b