Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Neugestaltung der Kaufpreise für gemeinnützige Mietwohnungen durch die WRN 2006 zum Anlass, um sich mit der Frage der Anrechnung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags zur Rücklage und der gerichtlichen Mietzinsprüfung auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: WRN 2006; § 23 Abs 4 lit c WEG; § 14d Abs 8a WEG; § 18 Abs 3b WEG; § 31 WEG