§ 20 Abs 3 WEG 2002; § 34 WEG 2002; § 52 Abs 1 Z 6 WEG
Der OGH konkretisiert die Rechnungslegungspflicht des Wohnungseigentums-Verwalters im Rahmen eines Verwalterwechsels und legt dar, dass aus §§ 52 Abs 1 Z 6 WEG weder eine Verpflichtung des Verwalters zur Aufstellung einer Umsatzsteuerberechnung für das Finanzamt noch zur materiellen Prüfung derselben abgeleitet werden kann.