§ 46c MRG
Die vormalige Verwendung als Lagerraum steht der Bejahung einer Wohnungszusammenlegung iSd § 46c MRG nicht entgegen.
OGH 07.03.2006, 5 Ob 225/05g
§ 46c MRG
Die vormalige Verwendung als Lagerraum steht der Bejahung einer Wohnungszusammenlegung iSd § 46c MRG nicht entgegen.
OGH 07.03.2006, 5 Ob 225/05g