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Rechtsunwirksamkeit von Sondernutzungsvorbehalten

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2006/121immolex 2006, 287 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 38 Abs 1 WEG 2002; § 56 WEG 2002

Die Einräumung von Sondernutzungsvorbehalten für die Verwertung des Dachbodens an den Wohnungseigentumsorganisator steht aufgrund der Vertragsübermacht desselben mit dem Verbot des § 38 Abs 1 WEG 2002 nicht in Einklang.

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