§ 38 Abs 1 WEG 2002; § 56 WEG 2002
Die Einräumung von Sondernutzungsvorbehalten für die Verwertung des Dachbodens an den Wohnungseigentumsorganisator steht aufgrund der Vertragsübermacht desselben mit dem Verbot des § 38 Abs 1 WEG 2002 nicht in Einklang.