Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung sowie ein zu Recht geltend gemachter Vorsteuerabzug sind für Unternehmer essenziell und können bei Fehlern kostspielig werden. Daher lohnt es sich zu wissen, wie ein Fehler richtig einzuordnen ist. Ob ein bloßer Formmangel, ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis oder eine nachträgliche Entgeltänderung vorliegt, entscheidet über die Rechtsfolge, den richtigen Berichtigungsweg und darüber, ob eine Korrektur rückwirkend oder erst im Zeitpunkt der Berichtigung wirkt. Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und zeigt die typischen Fallgruppen anhand von Beispielen aus der Immobilienbranche. Teil 1 behandelte die Fehlerarten, die formalen Mängel sowie den unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis. Der vorliegende Teil 2 widmet sich den Entgeltänderungen, den Korrekturen in Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), Zusammenfassende Meldung (ZM) und Jahreserklärung sowie dem Vorsteuerabzug bei Immobilien.

