Die Umsetzungsfrist der neuen EU-Gebäuderichtlinie ist abgelaufen. Trotzdem gibt es weder eine österreichweit einheitliche Umsetzung noch eine Sanierungspflicht für jedes ältere Gebäude. Österreichweit gilt seit 1. 7. 2026 das geänderte Energieausweisrecht. Wien hat darüber hinaus für bestimmte bestehende Nicht-Wohngebäude eine Renovierungsverpflichtung geschaffen, die insbesondere bei Verkauf, Vermietung, Schenkung oder Nutzungsänderung des gesamten Gebäudes ausgelöst werden kann.

