Die Wertsteigerungsbesteuerung von Immobilien nach § 30 EStG ist nicht nur Gegenstand aktueller Debatten, sondern stellt – insbesondere seit ihrer Reform 2012 – einen wesentlichen Teil in der österreichischen Einkommensteuer dar. Ebenso zentral sind deren Befreiungen, die eine steuerfreie Realisierung der angesammelten Wertsteigerung von Immobilien erlauben. Anlässlich der aktuellen Neuregelungen bieten dieser Beitrag sowie die folgenden Beiträge in den nächsten Ausgaben anhand ausgewählter Leitentscheidungen eine Übersicht über die Anwendung dieser Befreiungen seit Einführung der Immobilienertragsteuer 2012 und beleuchten deren Konsequenzen für die Praxis.

