In der Praxis ist zu beobachten, dass Bauprojekte nicht ausschließlich im Alleingang, sondern immer öfter als Gemeinschaftsprojekte zwischen mehreren Partnern umgesetzt werden. Diese Partnerschaft kann dabei unterschiedliche zivilrechtliche Ausgestaltungsformen annehmen. Eine klassische Form ist dabei die schlichte Miteigentumsgemeinschaft, bei der der Besitz und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache allen Teilhabern gemeinsam zukommt. Bevor mit der tatsächlichen Projektumsetzung begonnen werden kann, bedarf es oft umfangreicher Vorarbeiten wie etwa der Einholung von Genehmigungen, der Auflösung bestehender Miet- oder Pachtverhältnisse oder die Verwertung des Bestands. Werden hieraus Einkünfte erzielt, ist auf die korrekte steuerliche Abwicklung zu achten.

