Immer wieder stellt sich die Frage, wie das eigene Vermögen nach dem Ableben verteilt werden soll. Insbesondere bei Patchwork-Konstellationen ergibt sich öfters der Wunsch, dass gewisse Vermögenswerte nur an gewisse Nachkommen gehen sollen. IZm Eigentumswohnungen gelten jedoch ex lege Anwachsungsrechte, die gegen den Willen der Erblasser wirken können. Umso wichtiger ist die Beschäftigung mit diesem Thema zu Lebzeiten.
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