In der Entscheidung Ro 2024/16/0004 vom 14. 5. 2024 verneinte der VwGH die Anwendbarkeit der Gebührenbefreiungsbestimmung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG für Verträge über die Miete von Wohnräumen auf einen Hotelpachtvertrag.
Schlagwörter:
Steuern; Gebührenrecht; Wohnraum; Hotelpacht