Die (befristete) Nutzungsüberlassung von sogenannten „Serviced Apartments“ ist sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur ertrag- und umsatzsteuerlich nicht abschließend geklärt. Dieser Beitrag gibt Auskunft darüber, wie die im Rahmen von Serviced Apartments erbrachten Leistungen ertrag- und umsatzsteuerlich zu qualifizieren sind und welche abgabenrechtlichen Auswirkungen damit verbunden sind.
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