Da bei Serviced-Apartment-Konzepten die Dienstleistungskomponente meist stark in den Hintergrund tritt, stellt sich in der Praxis vermehrt die Frage, ob Serviced-Apartment-Betreiber, die entsprechende Mietverträge mit Liegenschaftseigentümern abschließen, in den Genuss der Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen gemäß § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG kommen.
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