Die Sachverständigeneigenschaft des Immobilienmaklers orientiert sich am Leistungsstandard seiner Berufsgruppe. Dieser stellt sich als Struktur von Regelungen auf verschiedenen Ebenen dar und ist dafür maßgebend, welche Kenntnisse vom Immobilienmakler im konkreten Vermittlungsfall erwartbar sind. Sollen Adaptierungen des Anforderungsprofils – etwa durch Einführung einer Aus- und Weiterbildungsverpflichtung – erfolgen, ist vor diesem Hintergrund genau zu prüfen, an welchen Stellschrauben in welcher Form gedreht werden kann.