Das japanische Vormundschaftsrecht besteht aus der rechtlichen Vormundschaft mit drei abgestuften Kategorien und der Vorsorgevollmacht. Obwohl die Grundstruktur Parallelen zu europäischen Systemen aufweist, ist das japanische Recht besonders komplex, da die Regelungen auf mehrere Gesetze verteilt sind und die Kombination aus Vertretungs-, Einwilligungs- und Anfechtungsrechten je nach Kategorie unterschiedlich ausgestaltet ist. Zur Stärkung der Selbstbestimmung wurde im Jahr 2000 die Vorsorgevollmacht mit einem obligatorischen gerichtlichen Kontrollmechanismus eingeführt, der jedoch in der Praxis zu Nutzungshürden und einer geringen Inanspruchnahme führt. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die Struktur dieses Systems und beleuchtet zentrale Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Schutz.

