vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu den Ablehnungsgründen nach § 275 ABGB im Lichte der Rechtsprechung

ErwachsenenschutzrechtSteuerrechtMichael AltmülleriFamZ 2026, 260 - 263 Heft 4 v. 30.8.2026

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde § 275 ABGB grundlegend reformiert: Notare, Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärter und Notariatskandidaten können die Übernahme einer Erwachsenenschutzvertretung nicht mehr mit dem Hinweis ablehnen, dass die Besorgung der Angelegenheiten nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert (§ 275 Z 1 ABGB aF). Die Streichung dieser Bestimmung soll den akuten Mangel an geeigneten Vertretern mildern, wirft jedoch neue Fragen zur praktischen Zumutbarkeit, richterlichen Ermessensausübung und faktischen Belastung der Berufsgruppen auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!