Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde § 275 ABGB grundlegend reformiert: Notare, Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärter und Notariatskandidaten können die Übernahme einer Erwachsenenschutzvertretung nicht mehr mit dem Hinweis ablehnen, dass die Besorgung der Angelegenheiten nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert (§ 275 Z 1 ABGB aF). Die Streichung dieser Bestimmung soll den akuten Mangel an geeigneten Vertretern mildern, wirft jedoch neue Fragen zur praktischen Zumutbarkeit, richterlichen Ermessensausübung und faktischen Belastung der Berufsgruppen auf.

