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Über das Erben und seine sozialen Hintergründe im klassischen römischen Recht

ErbrechtSteuerrechtChristoph G. PaulusiFamZ 2026, 283 - 286 Heft 4 v. 30.8.2026

Wer sich ein wenig intensiver mit dem römischen Recht beschäftigt und dabei zumindest gelegentlich auch einmal einen Blick in die Digesten wirft, wird schnell erkennen, dass das Erbrecht ganz offenbar eine zentrale Rolle in diesem Rechtswerk spielt. Liest man sich zusätzlich auch noch über die Fachtexte hinaus ein wenig in das ein, was man gemeinhin als Literatur der Römer bezeichnet, wird man gewahr, dass Erben und Erbschaften tatsächlich, also auch über den Fachbereich der Jurisprudenz hinaus, eine ganz elementare Rolle gespielt hat. Setzt man diesen Befund jetzt noch in Vergleich mit der heutigen Zeit, in der Erben und Testieren allenfalls im Kontext mit Steuerreformen und Yellow-Press-Umfeld breitere Beachtung findet, dann ist die Neugierde geweckt, was denn der Hintergrund dieser geradezu diametral entgegengesetzten Haltung sein könnte. Genau das soll in diesem Beitrag mit wenigen Strichen nachgezeichnet werden.

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