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Verschwiegenheitspflichten der Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendhilfeträger und der Familiengerichtshilfe - Reichweite und Bedeutung im Rahmen institutioneller Zusammenarbeit

FamilienrechtAufsatzDr. Felicitas ParapatitsiFamZ 2013, 124 - 128 Heft 3 v. 1.6.2013

Normen: § 6 B-KJHG; § 37 B-KJHG; § 106a AußStrG; § 321 Abs 1 Z 3 ZPO; § 157 Abs 1 Z 3 StPO

Schlagwörter:

Außerstreitrecht; Kinder- und Jugendhilfe; Familiengerichtshilfe; Verschwiegenheitspflicht; Offenlegung; überwiegendes Interesse des Pflegebefohlenen; Mitteilungspflicht; Gefährdungsmitteilung; Zivilprozessrecht; Strafprozessrecht; Aussageverweigerungsrecht; Entbindung;

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