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B-KJHG 2013: Verschwiegenheitspflicht im Strafverfahren - Ausnahmen bei Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaften und Gerichte

StrafprozessrechtAufsatzMag. Clemens BurianekiFamZ 2013, 128 - 129 Heft 3 v. 1.6.2013

Normen: § 6 B-KJHG; § 9 B-KJHG; § 51 Abs 2 StPO; § 112 StPO; § 157 StPO; § 162 StPO

Schlagwörter:

Familienrecht; Kinder- und Jugendhilfe; Verschwiegenheitspflicht; Dokumentation; Aussageverweigerungsrecht; Umgehungsverbot; Akteneinsicht; Ausnahme; Sicherstellung; Widerspruchsrecht;

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