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Das Bundes-Kinder und Jugendhilfegesetz 2013 - Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen - bundeseinheitliche Qualitätsstandards

FamilienrechtAufsatzMag. Martina StaffeiFamZ 2013, 121 - 123 Heft 3 v. 1.6.2013

Normen: §§ 1 ff B-KJHG

Schlagwörter:

Jugendwohlfahrt; Kinder- und Jugendhilfe; Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013; Mitteilungspflichten; Verschwiegenheitspflicht; Auskunftspflichten; Gefährdungsabklärung; fachliche Standards; junge Erwachsene;

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