§ 166 AußStrG; § 652 ABGB
Im vorliegenden Fall hatte der OGH zu entscheiden, ob von einem echten oder uneigentlichen Nachlegat des Antragstellers hinsichtlich einer Liegenschaft auszugehen war. Die Erblasserin des gegenständlichen Verfahrens hatte die Liegenschaft ebenfalls im Erbsweg, allerdings als Gesamtrechtsnachfolgerin erhalten.