§ 154 AußStrG; § 155 AußStrG
Im vorliegenden Fall des OGH ging es um die Frage, ob Absonderungsansprüche auch im Falle der Überlassung des Verlassenschaftsvermögens an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG zu befriedigen sind. Weitere Ausführungen betreffen die Person des Absonderungsgläubigers.