§ 166 AußStrG
Im vorliegenden Fall wurde zwischen der Erblasserin und dem Revisionsrekurswerber ein Übergabsvertrag auf den Todesfall hinsichtlich eines Grundstücks abgeschlossen, der Zeitpunkt der Übergabe auf 0.00 Uhr des Todestages festgelegt. Der OGH hatte nunmehr zu beurteilen, ob die Liegenschaft in das Inventar aufgenommen werden müsse.