Art 13 Abs 1 lit b HKÜ
Der Rechtsmittelwerber erhob im gegenständlichen Verfahren nach dem HKÜ verschiedene Einwendungen, warum die Rückgabe des Kindes an die Mutter unzulässig sein solle. U.a. brachte er die Krisensituation Griechenlands ins Spiel. Der OGH verwarf aber unter Hinweis auf die ständige Judikatur die Argumente des Kindesvaters.