Art 8 EMRK; Art 42 Brüssel IIa-VO
In der vorliegenden Entscheidung äußerte sich der OGH zu den Rechtswirkungen einer nach Art 42 der Brüssel IIa-VO ausgestellten Bescheinigung über die Rückführung eines Kindes. Er stützte sich dabei auf das Erkenntnis des EuGH zur verfahrensgegenständlichen Frage.