Zusammenfassung: Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen der Rom III-VO, die am 21.6.2012 in Kraft tritt und kollisionsrechtliche Bestimmungen für Ehescheidungen enthält. Nach einer kurzen Einleitung und einem Verweis auf die bisher geltende Rechtslage wird der Anwendungsbereich erläutert. Besonderes Augenmerk wird weiters der Möglichkeit der Rechtswahl eingeräumt, sowie welches Recht mangels einer entsprechenden Vereinbarung anwendbar sein wird.