Art 3 HKÜ; § 62 Abs 1 AußStrG; Art 8 Brüssel IIa-VO
Im gegenständlichen Fall hatte der OGH zu beurteilen, wie der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" in Art 3 HKÜ auszulegen ist. Er knüpfte dabei an seine bisherige Rechtsprechung an. Ebenso ging er auf die Rspr des EuGH in der Rs Korkein ein.