§ 6 AußStrG; § 19 JN
Zunächst war zu prüfen, ob der Rekurs an den OGH im Verfahren über die Ablehnung eines Richters ohne anwaltliche Vertretung zulässig ist. Nachdem dies bejaht wurde, setzte sich der OGH mit den Argumenten des Rekurswerbers auseinander, der geltend machte, an einem bestimmten Gericht seien sämtliche Richter befangen.