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Verletzung des Rechts auf Familienleben durch die überlange Dauer eines Besuchsverfahrens

FamilienrechtJudikaturMag.. Ulrich Pesendorfer, Bezirksgericht WieniFamZ 2012/37iFamZ 2012, 61 - 62 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der EGMR hat im Fall Kopf und Liberda gegen Österreich noch nicht rechtskräftig entschieden, dass das Verfahren über das Besuchsrecht in der ersten Instanz mit rund dreieinhalb Jahren zu lange gedauert hat. Der EMRG beton, dass besonders in Verhältnis zwischen Eltern und Kindern die Gerichte auf einen raschen Verfahrensablauf zu achten haben um eine Veränderung der Entscheidungsgrundlage zu verhindern. Es bemängelt nicht die inhaltliche Entscheidung der ersten Instanz selbst.

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