Zusammenfassung: Der EGMR hat im Fall Schneider gegen Deutschland entschieden, dass der biologische Vater auch bei fehlen einer familiären Beziehung ein Besuchs- und Informationsrecht zukommt. Weiters wurde vom EMRG festgehalten, dass der leibliche, nicht rechtliche Vater nicht auf die Durchführung eines Abstammungsverfahren verwiesen werden darf, wenn er ein Besuchs- oder Informationsrecht beantragt. Die Entscheidung über des Kindeswohl erfolgt entsprechend der Konstellation des Einzelfalls.