§ 3 Z 2 UbG; § 19 UbG
Im gegenständlichen Fall hatte das LG zu prüfen, ob die Neudurchführung einer Verhandlung unrechtmäßigerweise unterblieben war, nachdem der Patient von einer psychiatrischen Anstalt in eine andere überstellt worden war. Die Entscheidung erfolgte unter Hinweis auf die OGH-Judikatur und den Wortlaut des § 3 Z 2 UbG.