§ 3 HeimAufG
Der vorliegende Beitrag geht auf das Urteil des OGH 7 Ob 142/11z vom 31.8.2011 ein, welches sich mit dem Problem der medikamentösen Freiheitsbeschränkung befasst und erörtert, ob im gegenständlichen Fall die Verabreichung von Medikamenten gerechtfertigt war, oder eine Freiheitsbeschränkung im Sinn des HeimAufG vorlag.