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Auch für den Revisionsrekurs beträgt die Frist sieben Tage

FamilienrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2012/25iFamZ 2012, 34 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 17a HeimAufG; § 16 Abs 2 HeimAufG; § 19a HeimAufG; § 17 Abs 3 HeimAufG

Der vorliegende Beitrag geht auf das Urteil des OGH 7 Ob 152/11w vom 7.9.2011 ein, welches sich mit der Berechnung der Frist für den Revisionsrekurs gegen einen Beschluss, mit dem Freiheitsbeschränkungen nach dem HeimAufG für unzulässig erklärt wurden, befasst.

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