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Chancengleichheit durch Verwirklichung von Menschenrechten

MenschenrechteAufsatzMag. Marianne Schulze, LL.M., Vorsitzende des Monitoringausschusses zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit BehinderungiFamZ 2011, 269 - 270 Heft 5 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich die Autorin mit der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzungsbedarf. Sie erklärt die Prinzipien der Konvention und das dahinterstehende soziale Modell, welches auf die Assistenz und Unterstützung von Menschen mit Behinderung abzielt.

Rechtsgrundlagen: UN-Behindertenrechtskonvention; Art 3 BRK (UN-Behindertenrechtskonvention); Art 19 BRK (UN-Behindertenrechtskonvention)

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