Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag geht der Autor auf Art 12 der UN-Behindertenrechtskonvention ein und beleuchtet seine Auswirkungen vor allem für das Sachwalterrecht. Zunächst wird das soziale Modell von Behinderung erklärt, welches der UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde liegt und sodann auf das Konzept des "Supported-Decision-Making" eingegangen.
Rechtsgrundlagen: Art 12 BRK (UN-Behindertenrechtskonvention); SWRÄG 2006