Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor damit, wie sich die UN-Behindertenrechtskonvention auf das HeimAufG auswirkt. Eingangs werden die unterschiedlichen Definitionen von Behinderung dargestellt und sodann geht der Autor insbesondere auf die Zulässigkeit gesetzlicher Vertretung bei Freiheitsbeschränkungen ein. Er stellt weiters den Verein Karl-Schubert-Haus vor, der die UN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis umsetzt und gibt ein Fazit.