§ 81 EheG
In vorliegender Sache war fraglich, ob die Wertsteigerung einer Liegenschaft iSe fiktiven Mietwerts dem scheidenden Ehegatten gebührt, obgleich die Liegenschaft nicht Gegenstand der Aufteilungsmasse ist.
§ 81 EheG
In vorliegender Sache war fraglich, ob die Wertsteigerung einer Liegenschaft iSe fiktiven Mietwerts dem scheidenden Ehegatten gebührt, obgleich die Liegenschaft nicht Gegenstand der Aufteilungsmasse ist.