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Wertsteigerungen einer Sache sind auch dann aufzuteilen, wenn diese nicht in die Aufteilungsmasse fällt

EhegüterrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/126iFamZ 2010, 160 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 81 EheG

In vorliegender Sache war fraglich, ob die Wertsteigerung einer Liegenschaft iSe fiktiven Mietwerts dem scheidenden Ehegatten gebührt, obgleich die Liegenschaft nicht Gegenstand der Aufteilungsmasse ist.

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