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Höhe des verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruchs ist auch bei gehobenen Lebensverhältnissen nach dem Bedarf der unterhaltsberechtigten auszumitteln

UnterhaltsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/125iFamZ 2010, 160 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 68a EheG

In vorliegender Sache war die Ermittlung des verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruchs iZm gehobenen Lebensverhältnissen zu klären.

OGH 15.12.2009, 9 Ob 87/09y

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