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Massiv gewalttätiges Verhalten eines Ehegatten kann nicht als "Entgleisung" entschuldigt oder mit "Provokation" des anderen Ehegatten gerechtfertigt werden

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/127iFamZ 2010, 160 - 161 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 382b EO

Der OGH hatte in vorliegender Sache gewalttätiges Verhalten eines Ehepartners im Rahmen der Beurteilung der Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens zu beurteilen.

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