§ 2 Abs 1 HeimAufG
Erneut hatte sich der OGH mit dem Anwendungsbereich des HeimAufG zu befassen und eine ausschließlich infolge eines Schlaganfalls unruhige Patientin davon ausgenommen.
§ 2 Abs 1 HeimAufG
Erneut hatte sich der OGH mit dem Anwendungsbereich des HeimAufG zu befassen und eine ausschließlich infolge eines Schlaganfalls unruhige Patientin davon ausgenommen.