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Keine Anwendbarkeit des HeimAufG auf Personen, die durch die bzw. iZm der medizinischen Behandlung (z.B. nach akutem Nierenversagen) pflege- oder betreuungsbedürftig werden

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2010/120iFamZ 2010, 158 - 159 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 2 Abs 1 HeimAufG

In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit der Anwendbarkeit des Heimaufenthaltsgesetzes zu befassen. Wie ist in konkretem Fall eine Nichtanwendung zu rechtfertigen?

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