§ 2 Abs 1 HeimAufG
In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit der Anwendbarkeit des Heimaufenthaltsgesetzes zu befassen. Wie ist in konkretem Fall eine Nichtanwendung zu rechtfertigen?
§ 2 Abs 1 HeimAufG
In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit der Anwendbarkeit des Heimaufenthaltsgesetzes zu befassen. Wie ist in konkretem Fall eine Nichtanwendung zu rechtfertigen?