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Kein Vertretungskostenersatz im Verfahren nach dem HeimAufG

Rechtsprechung UbGHeimAufGa.o. Univ.-Prof. Dr. Michael Ganner, Universität Innsbruck (Bearbeitung)iFamZ 2009/125iFamZ 2009, 164 Heft 3 v. 1.5.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass im Verfahren nach dem HeimAufG eine Kostenersatzverpflichtung nicht vorgesehen sei.

Rechtsgrundlagen: § 11 HeimAufG

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