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Amtshaftung wegen Übersehens des "Dienstgeberhaftungsprivilegs" bei Schülern

AmtshaftungBearb. v. HR Hon.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2009/69iFamZ 2009, 93 Heft 2 v. 1.3.2009

§ 335 Abs 3 ASVG; § 1309 f ABGB

Folgende Fallkonstellation liegt hier zugrunde: Ein Schüler wurde während einer Schulveranstaltung auf einem Minigolfplatz von einem Schulkollegen fahrlässig verletzt: Dienstgeberhaftungsprivileg des Schulerhalters gem § 335 Abs 3 ASVG.

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