§ 32 Abs 2 Z 6 VBG
Ausgangspunkt der vorliegenden Entscheidung ist folgender Sachverhalt: Eine Kindergärtnerin vesetzt einem sog. verhaltensauffälligem Kind eine Ohrfeige. Ist die daraufhin ausgesprochene Entlassung gerechtfertigt?
§ 32 Abs 2 Z 6 VBG
Ausgangspunkt der vorliegenden Entscheidung ist folgender Sachverhalt: Eine Kindergärtnerin vesetzt einem sog. verhaltensauffälligem Kind eine Ohrfeige. Ist die daraufhin ausgesprochene Entlassung gerechtfertigt?