In seinem Urteil vom 28.9.2023, Rs C‑320/21 P , Ryanair DAC, befasste sich der EuGH mit der Auslegung des Art 107 AEUV iZm COVID-19-Beihilfen. Anlassfall waren zwei Beihilfemaßnahmen, die Dänemark und Schweden bei der Europäischen Kommission zugunsten des Luftfahrtunternehmens Scandinavian Airlines (SAS) anmeldeten.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.